Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH und dem Auftraggeber. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH hiermit ausdrücklich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Verträge, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind.
§ 1 Vertragsabschluss
- Verträge zwischen Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch Kostiuk Gastronomie GmbH zustande. Angebote sind freibleibend.
- Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.
- Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
- Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.
- Die Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.
§ 2 Preise
- Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer, sofern dies nicht gesondert geändert wurde.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH. Die Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.
- Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen von der Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH in Rechnung gestellt.
§ 3 Zahlung
Die Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechungszugang sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist die Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:
- 20% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss
- 50% der vereinbarten Vergütung bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag
- 20% der vereinbarten Vergütung bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungstag
- 10% der vereinbarten Vergütung nach Veranstaltung.
Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
§ 4 Rücktritt
- Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftraggeber folgende Zahlungen an die Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH zu leisten:
a. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten als Mindestschaden zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH bleibt vorbehalten.
b. Die Planung und Organisation sowie Gelände/Locationmiete sind in entstandener Höhe voll zu zahlen.
c. von den Durchführungskosten (Personal, Catering etc.) sind zu zahlen:
– bei einem Rücktritt bis 40 Tage vor Leistungsbeginn: 10%
– bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 30%
– bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 50%
– bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 70%
– bei einem Rücktritt nach dem 7. Tag vor Leistungsbeginn: 80%
– oder bei Nichtantritt 100%.
- Stornierungskosten für die komplette Bewirtung sowie Catering. Grundlage der Stornierung ist die vereinbarte Teilnehmerzahl:
– nach Buchung 10 %
– bis 60 Tage vor der VA 60 %
– bis 30 Tage vor der VA 75 %
– bis 15 Tage vor VA 90 %
- Als Leistungsbeginn gilt der Beginn von Veranstaltungen, sowie generell der Tag, an dem die Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.
- Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH.
- Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen der Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH im Rahmen der Vermietung von Gegenständen. Für derartige Verträge ist für den Fall des Rücktritts eine Pauschale in Höhe von einheitlich 30% des vereinbarten Preises von dem Auftraggeber zu zahlen.
- Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Anwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt.
- Für jeden Fall des Rücktritts der Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH wird die Haftung der Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH gegenüber dem Auftraggeber auf einen Betrag in Höhe von 50% des vereinbarten Preises begrenzt.
- Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Aufwendungen der Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH zu erbringen. Hierfür trägt der Auftraggeber die Beweislast. Der Beweis durch Einvernahme von Zeugen wird in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 5 Kündigung
Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
§ 6 Haftung
- Bei einem Leistungsangebot der Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit erhöhtem Risiko kann die Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. Die Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall der Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen.
- Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH haftet nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.
- Wenn höhere Gewalt oder sonstige Umstände vorliegen, deren Beseitigung unmöglich ist, entfällt die Leistungspflicht.
§ 7 Miete
- Soweit die Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche der Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.
- Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH kann vom Auftraggeber für vorbenannte Risiken, den Abschluss einer Versicherung verlangen.
§ 8 Vermittlungsleistung
- Die Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
- Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist die Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.
- Soweit die Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von der Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von der Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH vermittelt worden. Die Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision – pro Verstoß des Auftraggebers -, die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an die Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH gezahlt hätte.
- Ist Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA, örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen.
§ 9 Gewährleistung
- Der Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH steht das Recht zu von Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Auftraggeber besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers oder der teilnehmenden Dritten liegt. Die Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers liegen, erforderlich erscheint.
- Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen der Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, der Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist.
Insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.
- Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
- Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch die Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: Bei Reklamation können Ansprüche gegen die Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde.
- Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt die Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.
§ 10 Konkurrenzschutz
Die von der Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH eingesetzten Personen dürfen durch den Auftraggeber für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise, noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von 5.100,00 € pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 11 Schlussbestimmung
- Alle personenbezogenen Daten, die der Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Die übermittelten Daten vom Auftraggeber und Auftragnehmer werden nach Projektende gelöscht.
§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag Hamburg. Der Auftraggeber kann die Kostiuk Gruppe Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH unabhängig vom Streitwert nur beim Amtsgericht Hamburg verklagen.